Leasingrückgabe: die Kilometer im Blick
Bei der Rückgabe deines Leasingautos entscheidet der Kilometerstand darüber, ob du nachzahlst oder etwas zurückbekommst. Hier erfährst du, wie du den Stand sauber festhältst, die Schlussabrechnung nachrechnest und schon Monate vorher die Weichen stellst.
Stand: Oktober 2026
Welche Rolle spielen die Kilometer bei der Leasingrückgabe?
Bei einem Kilometerleasing wird am Vertragsende verglichen: Wie viele Kilometer hast du vereinbart, und wie viele bist du tatsächlich gefahren? Liegt die Differenz außerhalb einer eventuellen Freigrenze, zahlst du für Mehrkilometer nach oder bekommst für Minderkilometer je nach Vertrag etwas zurück.
Grundlage dafür sind zwei Werte: der Kilometerstand bei der Übernahme und der Kilometerstand bei der Rückgabe. Beide sollten schwarz auf weiß festgehalten sein – und beide solltest du selbst kennen.
Wann sollte ich mich um die Kilometer kümmern?
Am Rückgabetag lässt sich an der Laufleistung nichts mehr ändern. Deshalb lohnt sich der Blick deutlich früher.
Einige Monate vor dem Vertragsende
Vergleiche deinen Kilometerstand mit der vereinbarten Laufleistung und rechne hoch, wo du am Ende landest. Jetzt kannst du noch reagieren – etwa lange Fahrten anders planen oder beim Leasinggeber fragen, ob sich die Laufleistung anpassen lässt. Manche Leasinggeber bieten das an, aber nicht alle.
Liegst du deutlich unter der vereinbarten Laufleistung, ist das kein Grund, in den letzten Wochen Kilometer „abzufahren“: Du zahlst dafür Sprit oder Strom und verzichtest zugleich auf eine mögliche Vergütung.
Den nächsten Vertrag gleich mitdenken
Soll auf das Auto ein neues folgen, ist jetzt der Moment für die Laufleistung: Wer weiß, wie viel er im Jahr wirklich fährt, vereinbart beim nächsten Vertrag weder zu wenig noch zu viel. Rechne deine Fahrleistung aus dem laufenden Vertrag aus und vergleiche die Angebote – der Angebotsvergleich zählt zu den Raten, was die Kilometerabrechnung voraussichtlich kostet oder bringt. Und plane die Lieferzeit ein.
Rund vier Wochen vorher
Kläre den Termin und den Ort der Rückgabe, such deinen Vertrag, die Leasingbedingungen und das Übergabeprotokoll von damals heraus und schätze ab, mit welchem Kilometerstand du das Auto abgeben wirst. Schlag außerdem nach, welche Sätze für Mehr- und Minderkilometer gelten und ob es eine Freigrenze oder einen Deckel für die Vergütung gibt.
Wie dokumentiere ich den Kilometerstand bei der Rückgabe?
- Rückgabeprotokoll: Achte darauf, dass der Kilometerstand im Protokoll steht und stimmt, bevor du unterschreibst. Lass dir eine Kopie geben.
- Foto vom Tacho: Fotografiere den Kilometerstand am Rückgabetag, am besten so, dass Datum oder Uhrzeit mit auf dem Bild sind – etwa aus der Anzeige im Auto. Dein Handy speichert Datum und Uhrzeit zusätzlich in den Bilddaten.
- Eigene Ablesungen: Wer während der Laufzeit regelmäßig abliest, kann den Verlauf nachvollziehen und erkennt einen Tippfehler in der Abrechnung schneller. Bewahre die Ablesungen auf, bis die Abrechnung erledigt ist.
- Stand bei Übernahme: Such das Übergabeprotokoll heraus. Der Kilometerstand bei Übernahme wird vom Stand bei Rückgabe abgezogen. Bei einem Neuwagen sind das oft nur wenige Kilometer, bei einem Vorführ- oder Gebrauchtwagen können es deutlich mehr sein.
Wie prüfe ich die Schlussabrechnung?
Nach der Rückgabe schickt dir der Leasinggeber die Schlussabrechnung. Den Kilometerteil kannst du selbst nachrechnen – du brauchst dafür nur deinen Vertrag und die beiden Protokolle:
- Vereinbarte Gesamtlaufleistung: Stimmt sie mit dem Vertrag überein? Achte darauf, ob dort eine Laufleistung je Jahr oder für die ganze Laufzeit steht.
- Gefahrene Kilometer: Stand bei Rückgabe minus Stand bei Übernahme.
- Freigrenze: Gibt es eine, wie groß ist sie in welche Richtung, und wirkt sie als Freibetrag oder als Grenze?
- Satz und Deckel: Stimmt der Satz je Mehr- oder Minderkilometer mit dem Vertrag überein, und ist ein Deckel für die Vergütung richtig berücksichtigt?
- Ergebnis: abzurechnende Kilometer mal Satz. Weicht der Betrag ab, frag schriftlich nach, wie er zustande kommt.
Ein Beispiel: 36 Monate Laufzeit, 45.000 km vereinbart, Freigrenze 2.500 km.
| Posten | Wert |
|---|---|
| Kilometerstand bei Rückgabe | 47.215 km |
| Kilometerstand bei Übernahme | −15 km |
| Gefahren | 47.200 km |
| Vereinbarte Gesamtlaufleistung | 45.000 km |
| Mehrkilometer | 2.200 km |
| Freigrenze | 2.500 km |
| Nachzahlung | 0,00 € |
Die 2.200 Mehrkilometer liegen innerhalb der Freigrenze. Ob sie als Freibetrag oder als Grenze wirkt, spielt hier keine Rolle – es fällt nichts an. Steht auf deiner Abrechnung trotzdem ein Betrag für Mehrkilometer, frag beim Leasinggeber nach.
Hättest du das Auto 700 km später abgegeben, sähe es anders aus: 2.900 Mehrkilometer liegen 400 km über der Freigrenze. Bei 0,12 € je Kilometer wären dann als Freibetrag 400 km × 0,12 € = 48,00 € fällig, als Grenze dagegen 2.900 km × 0,12 € = 348,00 €. Mehr dazu im Artikel über Mehrkilometer.
Was kommt neben den Kilometern auf die Rechnung?
Die Kilometer sind nur ein Teil der Rückgabe. Daneben begutachtet der Leasinggeber den Zustand des Fahrzeugs: Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, können als Minderwert berechnet werden. Wie das bewertet wird, regeln dein Vertrag und die Leasingbedingungen – darum geht es in diesem Artikel nicht. Bist du mit der Abrechnung nicht einverstanden, können dir etwa eine Verbraucherzentrale oder eine Anwältin oder ein Anwalt weiterhelfen.
Checkliste für die Leasingrückgabe
- Einige Monate vorher: Kilometerstand mit dem Soll vergleichen und auf das Vertragsende hochrechnen.
- Drohen Mehrkilometer: gegensteuern oder beim Leasinggeber nach einer Anpassung der Laufleistung fragen.
- Anschluss klären: neues Auto oder Verlängerung, passende Laufleistung, Lieferzeit.
- Rund vier Wochen vorher: Termin und Ort der Rückgabe klären.
- Vertrag, Leasingbedingungen und Übergabeprotokoll heraussuchen.
- Vereinbarte Laufleistung, Sätze für Mehr- und Minderkilometer, Freigrenze und Deckel nachschlagen.
- Am Rückgabetag: Tacho mit Datum fotografieren.
- Kilometerstand im Rückgabeprotokoll prüfen, erst dann unterschreiben, Kopie mitnehmen.
- Fotos, Protokolle und eigene Ablesungen aufbewahren, bis die Abrechnung erledigt ist.
- Schlussabrechnung nachrechnen: Laufleistung, Stände bei Übernahme und Rückgabe, Freigrenze, Satz, Deckel.
- Bei Abweichungen schriftlich beim Leasinggeber nachfragen.
Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind dein Vertrag, die Leasingbedingungen und die Protokolle deiner Übergabe und Rückgabe.
Leasingtacho