Minderkilometer und Freigrenze: was du beim Leasing zurückbekommst
Bleibst du unter der vereinbarten Laufleistung, gibt es bei vielen Leasingverträgen Geld zurück – oft aber weniger, als man denkt. Hier erfährst du, wie die Vergütung für Minderkilometer berechnet wird, was ein Deckel bedeutet und wie die Freigrenze in beide Richtungen wirkt.
Stand: September 2026
Was sind Minderkilometer?
Minderkilometer sind die Kilometer, die dir am Vertragsende bis zur vereinbarten Gesamtlaufleistung fehlen. Hast du über 36 Monate 45.000 km vereinbart und bist 38.000 km gefahren, sind das 7.000 Minderkilometer. Gefahren heißt dabei: Kilometerstand bei der Rückgabe minus Kilometerstand bei der Übernahme.
Weil die vereinbarte Laufleistung in deine monatliche Rate eingerechnet ist, sehen viele Verträge für nicht gefahrene Kilometer eine Vergütung vor. Ob und in welcher Höhe, ist allerdings sehr unterschiedlich geregelt.
Wichtig: Liegst du während der Laufzeit unter dem Soll, sind das noch keine Minderkilometer. Abgerechnet wird erst am Ende – eine lange Urlaubsfahrt kann einen Vorsprung schnell aufbrauchen.
Wie viel Geld gibt es für Minderkilometer?
Die Vergütung wird im Grunde so berechnet wie die Nachzahlung für Mehrkilometer: Minderkilometer, gegebenenfalls abzüglich Freigrenze, mal Satz je Kilometer. Drei Punkte machen aber den Unterschied:
- Der Satz ist meist niedriger. Für einen Minderkilometer gibt es in der Regel weniger, als ein Mehrkilometer kostet. Die Beispiele auf dieser Seite rechnen mit 0,07 € je Minder- und 0,12 € je Mehrkilometer – Beispielwerte, keine Richtwerte.
- Die Vergütung ist oft gedeckelt. Viele Verträge vergüten nur bis zu einer bestimmten Zahl von Kilometern oder bis zu einem Höchstbetrag in Euro. Was darüber hinausgeht, bringt nichts mehr.
- Manchmal gibt es gar nichts. Manche Verträge schließen eine Vergütung für Minderkilometer ganz aus. Dann sind nicht gefahrene Kilometer am Ende keinen Cent wert.
Schau deshalb in deinen Vertrag und die Leasingbedingungen, bevor du mit einer Gutschrift rechnest.
Was ist die Freigrenze beim Leasing?
Viele Leasingverträge haben eine Freigrenze, manchmal auch Toleranz genannt. Innerhalb dieser Spanne wird weder nachgezahlt noch vergütet. Bei einer Freigrenze von 2.500 km und 45.000 km vereinbarter Laufleistung passiert zum Beispiel nichts, solange du zwischen 42.500 km und 47.500 km landest.
Gilt die Freigrenze in beide Richtungen?
Häufig ja – sie gilt dann für Mehr- und für Minderkilometer. Sie muss aber nicht in beide Richtungen gleich groß sein: Ein Vertrag kann zum Beispiel bei Mehrkilometern 2.500 km und bei Minderkilometern 5.000 km freistellen, oder nur für eine Richtung überhaupt eine Freigrenze vorsehen.
Freibetrag oder Grenze?
Auch was beim Überschreiten der Freigrenze passiert, ist unterschiedlich geregelt:
- Freibetrag: Nur die Kilometer jenseits der Freigrenze zählen. Bei 7.000 Minderkilometern und 2.500 km Freigrenze werden 4.500 km vergütet.
- Grenze: Ist die Freigrenze überschritten, zählen alle Kilometer – im selben Beispiel also 7.000 km.
Rechenbeispiel: Vergütung für Minderkilometer
Angenommen, du hast 45.000 km vereinbart und bist 38.000 km gefahren. Dein Vertrag sieht eine Freigrenze von 2.500 km als Freibetrag vor und vergütet 0,07 € je Minderkilometer.
| Posten | Wert |
|---|---|
| Vereinbarte Gesamtlaufleistung | 45.000 km |
| Tatsächlich gefahren | 38.000 km |
| Minderkilometer | 7.000 km |
| Freigrenze (Freibetrag) | −2.500 km |
| Zu vergütende Minderkilometer | 4.500 km |
| Satz je Minderkilometer | 0,07 € |
| Vergütung (4.500 km × 0,07 €) | 315,00 € |
Mit Deckel sieht es anders aus. Vergütet der Vertrag höchstens 3.000 Minderkilometer, bleiben von den 4.500 km nur 3.000 km übrig: 3.000 km × 0,07 € = 210,00 €. Ein Deckel in Euro wirkt dagegen auf den Betrag: Bei höchstens 250,00 € würden aus 315,00 € eben 250,00 €.
Die folgende Übersicht zeigt, wie stark die Regeln im Vertrag das Ergebnis verändern – bei denselben 7.000 Minderkilometern. Der Deckel wird dabei jeweils nach der Freigrenze angewendet; wie das in deinem Vertrag geregelt ist, lohnt einen genauen Blick.
| Regelung im Vertrag | Vergütet | Vergütung |
|---|---|---|
| Freibetrag, ohne Deckel | 4.500 km | 315,00 € |
| Freibetrag, Deckel 3.000 km | 3.000 km | 210,00 € |
| Grenze, ohne Deckel | 7.000 km | 490,00 € |
| Grenze, Deckel 3.000 km | 3.000 km | 210,00 € |
| Keine Vergütung vereinbart | – | 0,00 € |
Sind Minderkilometer ein Gewinn?
Auf den ersten Blick ja: Du bekommst Geld zurück. Auf den zweiten nicht unbedingt. Die vereinbarte Laufleistung fließt in deine Leasingrate ein – wer mehr Kilometer vereinbart, zahlt in der Regel eine höhere Rate. Hast du deutlich weniger gebraucht, hast du diese Kilometer über die Rate schon bezahlt. Die Vergütung am Ende gleicht das häufig nur zum Teil aus, erst recht bei niedrigem Satz, Deckel oder Ausschluss.
Dazu kommt, dass viele Verträge nicht symmetrisch rechnen: Mit den Beispielsätzen von oben kosten 1.000 km zu viel 120,00 €, während 1.000 km zu wenig nur 70,00 € bringen – jeweils jenseits der Freigrenze.
Wie viele Kilometer sollte ich beim nächsten Leasing vereinbaren?
Die beste Grundlage ist deine tatsächliche Fahrleistung. Schau, wie viele Kilometer du in den letzten Jahren im Schnitt gefahren bist, und denk an absehbare Änderungen – einen neuen Arbeitsweg, mehr oder weniger Homeoffice, einen Umzug.
Ein kleiner Puffer ist sinnvoll, weil Mehrkilometer meist teurer sind, als Minderkilometer vergütet werden. Ein großer Puffer kostet dich dagegen über die Rate Geld, das du am Ende nur teilweise oder gar nicht zurückbekommst. Wer seinen laufenden Vertrag regelmäßig im Blick behält, hat für den nächsten eine verlässliche Zahl.
Diese Seite erklärt, wie Minderkilometer und Freigrenzen üblicherweise abgerechnet werden. Maßgeblich ist dein eigener Vertrag: Ob es eine Vergütung gibt, wie hoch sie ist und wie Freigrenze und Deckel wirken, steht dort oder in den Leasingbedingungen.
Leasingtacho